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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96   

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https://dejure.org/1998,7186
OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96 (https://dejure.org/1998,7186)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.12.1998 - 6 U 165/96 (https://dejure.org/1998,7186)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Dezember 1998 - 6 U 165/96 (https://dejure.org/1998,7186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Gebrauchs der Wort-/Bildmarke "ARAL"; Widerrechtliche Verwendung der Marke ARAL auf den Rückseiten von Bonrollen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines zeichenmäßigen Gebrauchs

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverstoß durch nicht genehmigte Verwendung einer Wort-/Bildmarke - ARAL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85

    Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96
    marktbeherrschende oder jedenfalls überragende Marksteilung innehat, kann für sich allein die Ausübung des durch das WZG bzw. MarkenG zugebilligten und in seinem Bestand vom Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingenommenen Warenzeichenrechts nicht mißbräuchlich machen (BGH GRUR 1987, 438/440 - 140.
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86

    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96
    Unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung kann ein Markeninhaber Ansprüche dann nicht mehr geltend machen, wenn die Rechtsverfolgung so spät einsetzt, daß der Verletzer, der inzwischen einen wertvollen Besitzstand an der angegriffenen Bezeichnung erlangt hat, aufgrund des Verhaltens des Berechtigten annehmen durfte, dieser erlaube und dulde die Benutzung des Kennzeichens, und wenn deshalb auch unter Würdigung aller sonstigen Umstände des Einzelfalls die verspätete Rechtsverfolgung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH GRUR 1989, 449/451 -"Maritim"-; Fezer, a.a.O., Rdn. 24 zu § 21 MarkenG; Baumbach/Hefermehl, a.a.O.,Rdn. 43 zu § 24 WZG - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 115/67

    Streit unter Mehlherstellern über die Verwendung einer Warenbezeichnung -

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96
    des Berechtigten darauf vertrauen mußte, dieser dulde die Benutzung seines Zeichens (BGH GRUR 1969, 694/696 -"Brillant"-; Fezer, a.a.O., Rdn. 38 zu § 21 MarkenG) .
  • BGH, 09.10.1981 - I ZR 180/79

    Benutzung des Wortes Klick als warenzeichenmäßige Bedeutung oder

    Auszug aus OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96
    annimmt oder annehmen kann, das Zeichen diene zur Unterscheidung der so gekennzeichneten Waren von gleichen oder gleichartigen Waren anderer Herkunft ( vgl. für viele: BGH GRUR 1982, 229/230 -"Klix/Klick"-i Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 23 zu.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.11.1996 - 6 U 165/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,19265
OLG Hamburg, 07.11.1996 - 6 U 165/96 (https://dejure.org/1996,19265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.1996 - 6 U 165/96 (https://dejure.org/1996,19265)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 1996 - 6 U 165/96 (https://dejure.org/1996,19265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Bürgschaft zur Sicherung von Mietverbindlichkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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